Ab dem 01. Januar 2022 dürfen Versicherer ihren Neukunden nicht mehr als eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent versprechen. Derzeit erhalten Versicherungskunden noch 0,9 Prozent. Verträge, die vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden, bleiben unberührt. Neukunden kann weniger als dieser Garantiezins geboten werden aber nicht mehr. Auch bei der internen Kalkulation darf dieser Garantiezins nicht überschritten werden.
Dies birgt Herausforderungen für die Versicherer, denen es zunehmend schwerer fällt, ihre Kosten zu decken und eine vollständige Garantie der eingezahlten Beiträge anzubieten. Die 100%ige Garantie von eingezahlten Beiträgen gibt es fast nur noch bei Produkten, bei denen sie vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben sind wie bei der betrieblichen Altersvorsorge oder der Riester-Rente. Und auch dort ziehen sich immer mehr Anbieter vom Markt zurück.
Weniger Garantie eröffnet den Versicherern allerdings auch mehr Freiheiten bei Produkten mit Anlagecharakter. Bei fondsgebundenen Vorsorgeverträgen z.B. kann ein größerer Anteil des Sparbeitrags in Fonds investiert werden. Dies führt langfristig zu höheren Erträgen, als dies bei Vorsorgeprodukten mit Garantien, wie z.B, klassischen Lebensversicherungen, der Fall ist.
Prämienerhöhungen wird es aber definitiv bei neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen geben. Auch die sog. garantierten Rentenfaktoren werden bei Neuverträgen in 2022 geringer ausfallen. Es kann also durchaus Sinn machen noch in diesem Jahr einen Vertragsabschluss zu prüfen, um sich die besseren Altkonditionen zu sichern.
Gerne stehen wir Ihnen hierfür beratend zur Seite.