Was ist eine Denkmalschutzimmobilie?
Denkmalgeschütze Immobilien bieten Ihnen attraktive Vorzüge. Abgesehen von steuerlichen Vorteilen, sind hohe Mietrenditen und steigende Preise überzeugende Faktoren.
Sofern das Amt für Denkmalschutz eine Immobilie als erhaltungswürdiges Denkmal einstuft und in Folge dessen in die Denkmalliste aufnimmt, bezeichnet man diese allgemein als Denkmalimmobilie. Ihr Erhalt und Schutz ist durch das Denkmal-Schutz-Gesetz und somit durch den Staat gesichert. Allerdings bieten Ihnen denkmalgeschütze Immobilien weitaus mehr als nur einen kulturellen Mehrwert und gelten nicht allein wegen hoher Mietrenditen und steigender Verkaufspreise als attraktives Investitionsobjekt.
Eine entsprechende Denkmalimmobilie hat Anspruch auf eine Förderung durch die im Landeshaushalt verfügbaren Mittel. Da diese im allgemeinen begrenzt sind, wurden zusätzliche Steuervergünstigungen für Privat-Investoren definiert, die in der Regel bei einer Sanierung der Denkmalimmobilie greifen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer geeigneten Denkmal-Immobilie. Sollten Sie bereits fündig geworden sein, bieten wir Ihnen weiterhin einen umfassende Beratung zur Abwicklung der Finanzierung und Übertragung des Objekts.