Ihre Vorsorge als Arzt oder Apotheker

Vorsorge und Absicherung als angestellter Arzt und Apotheker gelten als essentiell.

Eine geeignete Berufshaftpflicht, die einen jeden praktizierenden Arzt oder Apotheker gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner Tätigkeit schützt, ist Pflicht und in der Muster-Berufsordnung für Ärzte unter § 21 definiert. Angestellte Ärzte sind durch die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit ihrer ärztlichen Tätigkeit abgesichert, eine eigenständige Berufshaftpflicht jedoch sichert Sie ebenfalls, z.B. bei einer Unfallhilfe, außerhalb Ihres Dienstes ab.

Optional kann die Berufshaftpflicht um einen Straf-Rechtsschutz erweitert werden und Sie ebenso im Falle eines Gerichtsprozesses gegen zusätzliche Kosten absichern. Die Notwendigkeit einer solchen Zusatzversicherung wiegen unsere Experten gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen ab. Eine Privathaftpflicht für Arzt und Familie sollte hingegen in der Berufshaftpflicht integriert sein.

Darüber hinaus prüfen wir gerne Ihren Bestand an Policen und Versicherungsverträgen oder beraten Sie hinsichtlich eines geeigneten Versicherungsschutzes, gemessen an Ihrer beruflichen, privaten und finanziellen Situation.

Zusammengefasst bietet wir Ihnen folgende Vorteile:

  • Ermittlung eines aktiven Bedarfs
  • Auswahl eines übergreifenden Versicherungsschutzes
  • Kontinuierliche Betreuung und Beratung
  • Übernahme der notwendigen Formalitäten

Gerne unterstützen wir Sie bei der auf Sie abgestimmten Analyse und Auswahl Ihrer Versicherungsleistungen. 


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