#Covid-19 #Reiseschutzbrief
08.11.2021

Absicherung Ihrer Reise in Zeiten der Corona-Pandemie


Das Reisen und die Reisebuchung sind seit Ausbruch der Corona-Pandemie unsicherer geworden. Sich im oder unmittelbar vor dem Urlaub mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren, kann neben der gesundheitlichen Belastung auch finanzielle Sorgen bereiten. Eine Ergänzung Ihres Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutzes sichert Ihre Urlaubsplanung finanziell ab.

Der Reiseschutzbrief – Corona von TravelSecure ist eine Zusatzabsicherung für Ihre Reise, die Sie sowohl bei Verdacht auf Infektion oder Infektion mit dem Coronavirus und daraus resultierender häuslicher Quarantäne als auch bei Verweigerung der Beförderung oder Einreise in Ihr Reiseland aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus absichert.

Haben Sie eine Reise geplant und können Sie auf Grund eines Verdachtes auf oder einer Infektion mit dem Coronavirus diese Reise nicht antreten, können ihnen die Storno- oder Umbuchungskosten erstattet werden. Außerdem können entgangene Reiseleistungen und eventuelle Mehrkosten der Hinreise erstattet werden, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer SARS-CoCV-2 Infektion verspätet antreten müssen.

Infizieren Sie sich während Ihres Urlaubs mit dem Coronavirus und müssen Sie deswegen Ihre Reise verlängern oder die Reise vorzeitig abbrechen können Mehrkosten oder die nicht genutzten Reiseleistungen erstattet werden.

Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Reiseschutzbrief – Corona spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen muss der Reiseschutzbrief – Corona am Tag der Buchung oder maximal 4 Tage nach Buchung abgeschlossen werden. Abgesichert werden kann der gesamte Reisepreis von jeglichen Reisen, von Pauschalreisen über Camping-Urlauben bis hin zu Luxuskreuzfahrten. Wichtig ist, dass Sie für die gebuchte Reise auch eine gültige TravelSecure Reiserücktrittsversicherung besteht. Diese können Sie im Rahmen einer Reiserücktritt- und Abbruchversicherung, Jahresreisekarte oder Camper-Sorglos-Paket erhalten.

Die Absage einer Reise durch den Reiseveranstalter aufgrund einer Reisewarnung, die generell vorgeschriebene Quarantäne bei Einreise oder die persönliche Entscheidung gegen eine Reise ohne angeordnete Quarantäne gelten nicht als versicherter Grund.

Schließen auch Sie jetzt einen Reiseschutzbrief – Corona bei unserem Partner TravelSecure für Ihren nächsten Traum-Urlaub ab.