Da Banken selbst ein Verwahrentgelt für überschüssige Einlagen an die Europäische Zentralbank (EZB) zahlen müssen, wird dieses nun immer häufiger an die Bankkunden weitergegeben. Diese Strafzinsen der EZB für kurzfristig verfügbares Geld belaufen sich derzeit auf 0,5% p.a.
Rund 500 Banken in Deutschland folgen den Preisen der EZB und verlangen von ihren Privatkunden ebenfalls Strafzinsen für Guthaben ab einer gewissen Höhe, die auf Girokonten verwahrt werden. Der Freibetrag als auch die Höhe der Zinsen variieren zwischen Kreditinstituten. Die meisten Banken verlangen Strafzinsen in Höhe von 0,5% p.a. aber einige Banken setzen höhere Zinsen an. Auch der Betrag, ab dem ein "Verwahrentgelt" fällig wird, liegt zwischen einem Euro und Millionenbeträgen. Der derzeitig übliche Freibetrag beläuft sich auf 100.000 Euro aber es ist zu erwarten, dass diese Grenze in Zukunft weiter nach unten verschoben wird.
Dieser Konditionsänderung müssen Bestandskunden zustimmen, bei Ablehnung droht allerdings oft die Kündigung des Bankkontos. Verträge mit Neukunden kommen ohne Zustimmung gar nicht mehr zustande. Einige Banken versuchen auf anderem Wege Negativzinsen auf ihre Kunden umzulegen, ohne dies transparent zu machen, wenn zum Beispiel für üblicherweise kostenfrei geführte Girokonten Gebühren erhoben werden.
Wer mit Strafzinsen konfrontiert ist, kann einen Bankwechsel oder alternative Anlagemöglichkeiten in Betracht ziehen. Mit einem Investment in längerfristige Sparprodukte oder Wertpapiere können immer noch Zinsen und Dividenden erwirtschaftet werden. Ebenso lassen sich mit ausgewählten Immobilieninvestments weiterhin positive Renditen erzielen.
Sehr gerne stehen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch für Fragen und Wünsche rund um das Thema Geldanlagen zur Verfügung.