#Elementarschäden #Überschwemmung #Versicherung
20.08.2021

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden


Angesichts der Überschwemmungen im Westen Deutschlands ist die Elementarschadenversicherung wieder in den Fokus der Bevölkerung und Medien gerückt.

Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Blitzschlag können große Schäden an Haus und Hausrat verursachen. In besonders schweren Fällen kann sogar ein ganzes Haus zerstört werden.

Oft ist Wohneigentum bei Naturgefahren nicht ausreichend abgesichert, obwohl die finanziellen Folgen meist gravierend sind. Rund 10 Millionen Häuser in Deutschland sind nicht richtig versichert. Ältere Versicherungsverträge enthalten oft unzureichenden Schutz gegen extreme Wetterereignisse. Hauseigentümer sollten ihre Verträge vor dem Hintergrund des steigenden Risikos für solche Wetterereignisse daher unbedingt überprüfen.

Eine bestehende Wohngebäude- und Hausratversicherung kann hierbei um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, denn Standardtarife greifen in der Regel nicht bei Schäden durch Naturgewalten. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn Sie in einem Gebiet leben, in dem ein erhöhtes Risiko durch die oben genannten Naturphänomene besteht. Die Elementarversicherung trägt im Schadenfall sowohl die Kosten der Wiederherstellung als auch die Kosten zur Feststellung des Schadens. Im schlimmsten Fall - einer vollständigen Zerstörung - kommt eine Elementarschadenversicherung auch für einen Neubau des Hauses auf.

Die Kosten einer solchen Versicherung hängen stark vom Einzelfall und der Lage des zu versichernden Objektes ab. Um hohe Beiträge und Selbstbehalte zu reduzieren kann der Versicherer vor Vertragsabschluss schadenverhütenden Maßnahmen verlangen. Dazu gehören Sicherungssysteme für Kellerfenster, Türen und Lichtschächte, als auch besonderer Schutz von Öltanks und Rohrleitungen.

Versicherungsschutz für Häuser in Hochrisikogebieten kann im Zweifel schwer zu bekommen sein oder gegen Zahlung einer sehr hohen Prämie. Unmöglich ist es aber nicht.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich einer individuellen Elementarschadenversicherung für Ihr Wohneigentum und Hausrat.


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