Rechnungszinsabsenkung zum Jahreswechsel und Auswirkung auf Lebensversicherungen
Am 31. Dezember 2021 verabschieden wir uns nicht nur von einem turbulenten Jahr, sondern auch von dem bisher geltendem Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen. In den vergangenen Jahren ist dieser stetig gesunken. Festgelegt vom Bundesfinanzministerium und den Kapitalmarktzinsen folgend soll der Höchstrechnungszins verhindern, dass sich Versicherungsgesellschaften mit ihren Garantieversprechen übernehmen.
2. November 2021